Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Vertragsgegenstand

1.1.  Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Dolmetscherin für Gebärdensprache Magdalena Meisen und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart ist oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Ein Vertrag gilt als zustande gekommen, wenn Angebot und Annahme übereinstimmen.

1.2. Frau Magdalena Meisen verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln und zu dolmetschen.

1.3. Gemäß der Berufs- und Ehrenordnung der GebärdensprachdolmetscherInnen besteht Schweigepflicht. Alle Informationen und Kundendaten werden vertraulich behandelt.
Dies schließt auch das zur Verfügung gestellte Material zur Vorbereitung und/oder Durchführung der Dolmetschereinsätze sowohl in schriftlicher, als auch in mündlicher Form ein.

1.4. Wird die von der Dolmetscherin für Gebärdensprache Magdalena Meisen vorgelegte Auftragsbestätigung vom Auftragsnehmer nicht unterschrieben, die gewünschte Dienstleistung jedoch in Anspruch genommen, gilt der Vertrag als geschlossen und hat Gültigkeit.
In diesem Fall sind dem Auftraggeber die Vereinbarungen, zu welchen er die Dienstleistungen von der Gebärdensprachdolmetscherin in Anspruch genommen hat, bekannt. 

 

2. Umfang des Vertrages 

2.1. Die Einsatzzeit richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Sollte die Tätigkeit früher beendet werden, ist dennoch die vereinbarte/beauftragte Zeit zu vergüten. Dauert der Einsatz länger, als beauftragt, so ist die tatsächliche Einsatzzeit zu vergüten.

2.2.  Dolmetscheinsätze mit einer Einsatzzeit ab 1 Stunde werden in Doppelbesetzung ausgeführt. Dies gilt ebenso für Einsätze, bei denen mindestens drei Gesprächsteilnehmer beteiligt sind.

2.3. Wird der Auftrag aus Gründen, die nicht von der Dolmetscherin für Gebärdensprache zu vertreten sind, ganz oder teilweise storniert, ist das vereinbarte Honorar prozentual wie folgt zu zahlen;
bei Stornierung bis 3 Werktage (Montag-Freitag bis 18 Uhr) vor dem Auftrag:                      50%
bei Stornierung 1 Werktag vor dem Einsatz bzw. am Tag des Auftrags:                                 100%

2.4.  Wurde keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung getroffen, gilt folgende Pausenregelung: nach 1 Stunde Einsatzzeit 15 Minuten Pause, nach 4 Stunden Einsatzzeit 60 Minuten Pause.

2.5.  Sollte die Dolmetscherin für Gebärdensprache aus triftigen Gründen an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, so organisiert sie nach bestem Gewissen eine Vertretung für den Einsatz.

2.6. Das Produkt der Dienstleistung ist ausschließlich zum sofortigen Hören/Sehen bestimmt. Seine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung zulässig. Jede weitere Verwendung bedarf der Zustimmung der Vertragspartnerin. Frau Magdalena Meisen behält sich das Recht vor, Filmmaterial vor der Freigabe auf die Richtigkeit der Verdolmetschung und auf Verwendbarkeit zu prüfen. 

 

3. Honorar

3.1. Dolmetscherinnen für Gebärdensprache unterliegen keiner generellen Honorarverordnung, sie sind grundsätzlich in ihren Honorarverhandlungen frei.

3.2.  Aufnahmen, Veröffentlichung und/oder Verwertungen des Dolmetschproduktes werden zusätzlich vergütet und sind nur mit vorheriger Zustimmung der Gebärdensprachdolmetscherin zulässig.

3.3. Reisekosten werden unabhängig von der Reiseroute und dem Reisetermin für die direkte Route vom Sitz der Firma  zum Auftragsort berechnet.

3.4.  Die Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen.

 

Stand: Mai 2021